Ihrem Anliegen einen Namen geben
Gefällt Ihnen der Gedanke, eine eigene Stiftung mit Ihrem eigenen Namen zu gründen und damit etwas Persönliches der Nachwelt zu hinterlassen, was ewig in Ihrem Sinne hilft?
Die Stiftung kann Ihren eigenen Namen tragen, den Namen einer Ihnen nahestehenden Person oder einen von Ihnen freigewählten Namen und verpflichtet Sie zu nichts. Sie helfen aber damit langfristig und nachhaltig dem von Ihnen gewünschten Förderzweck.
Gründung einer rechtlich unselbständigen Stiftung
(vielfach auch Treuhandstiftung, treuhänderische Stiftung oder Unterstiftung genannt)
Sie gründen mit einem Grundkapital von mindestens 5 000 Euro eine rechtlich unselbständige Stiftung unter dem Dach der Bergkloster Stiftung SMMP und wählen einen SMMP-Förderzweck, der Ihren ganz persönlichen Vorstellungen entspricht. Die Formalien erledigen wir für Sie kostenfrei.
Der Gründungsprozess dauert nur wenige Tage. Die rechtlich unselbständige Stiftung ist keine Rechtsperson und bedarf keiner staatlichen Anerkennung. Sie wird vom Treuhänder rechtlich vertreten. Dieser Treuhänder ist die Bergkloster Stiftung SMMP. Die Gremienarbeit wird vom Vorstand und dem Stiftungsrat der Bergkloster Stiftung SMMP für Sie in Ihrem Sinne übernommen.
Durch diese Konstruktion entfallen für die rechtlich unselbständige Stiftung aufwändige Genehmigungsverfahren und Verwaltungsaufgaben.
Errichtet wird sie durch einen Vertrag zwischen Stifter und Treuhänder und einer Satzung, die Organisationsstrukturen und den Förderzweck festschreibt, und Nachfolgefragen regelt.
Gründung einer rechtlich selbständigen Stiftung
Ab einem Grundkapital von 50 000 Euro können Sie gerne die Gremien Ihrer Stiftung selbst zusammenstellen. Eine zweite Möglichkeit ist die Gründung einer rechtlich selbständigen Stiftung mit eigenen Gremien, die Sie über die Bergkloster Stiftung SMMP verwalten lassen können. Wir helfen kostengünstig bei der Errichtung der Stiftung, von der Formulierung der Satzung bis hin zur Anerkennung durch die Stiftungsaufsicht. Wir kümmern uns für Sie auch um die steuerliche Anerkennung beim zuständigen Finanzamt.
Der Gründungsprozess dauert hier allerdings deutlich länger als bei einer rechtlich unselbständigen Stiftung. Die rechtlich selbständige Stiftung ist eine eigene Rechtsperson und erlangt ihre Rechtsfähigkeit nur mit behördlicher Genehmigung.
Die Bergkloster Stiftung vertritt und verwaltet langfristig und dauerhaft treuhänderisch die Stiftung im Sinne des Stifters.
Auch wenn sich die beiden Stiftungsformen in juristischer Hinsicht unterscheiden, so sind sie steuerlich gleichgestellt.
