Wie Ihr Vermögen Ihr Eigentum bleibt und dennoch einem guten Zweck dient
Sie möchten gerne mit Ihrem angesparten Vermögen etwas Gutes bewirken. Gleichzeitig können oder wollen Sie das Verfügungsrecht darüber nicht endgültig aufgeben, weil Sie Ihr Vermögen unter Umständen noch für nicht abschätzbare finanzielle Belastungen benötigen könnten.
Um Ihren Interessen gerecht zu werden, bietet die Bergkloster Stiftung das so genannte Stifterdarlehen an. Diese Form der Hilfe räumt Ihnen den Vorbehalt einer Rückgewährung ein. Sie stellen uns ein Darlehen zur Verfügung, wir verwalten Ihr Geld und verwenden die Erträge für unsere Arbeit. Sollten Sie den zur Verfügung gestellten Geldbetrag benötigen, dann geht er ungeschmälert an Sie zurück. Sie bekommen selbstverständlich 100 Prozent des von Ihnen gewährten Darlehensbetrages zurück.
Beim Stifterdarlehen helfen Sie mit dem Ertrag, den die Bergkloster Stiftung aus der Anlage Ihres Darlehens erzielt.
Es wird ein Vertrag zwischen Ihnen und unserer Stiftung abgeschlossen, der Ihnen ein jederzeitiges Kündigungsrecht einräumt. Selbstverständlich können Sie aber auch jederzeit entscheiden, dass das Geld irgendwann vollständig entweder als Spende, Zustiftung oder auch als Vermächtnis bei uns verbleiben soll.
Auch steuerlich ist diese Modell durchaus interessant: Zwar profitieren Sie nicht von den steuerrechtlichen Vergünstigungen des Spenden- bzw. Zuwendungsrechts, aber Sie sparen während der Vertragslaufzeit steuerliche Abzüge für Ihre Darlehnssumme und deren Verzinsung.
