Ihre Zustiftung hilft gezielt und langfristig
Zustiftungen sind zweckgebundene oder nicht zweckgebundene Zuwendungen in das Stiftungsvermögen. Nicht zweckgebundene Zustiftungen gehen in das allgemeine Stiftungsvermögen ein. Die Erträge Ihrer Zustiftung fließen jährlich in Projekte, die Ihre Unterstützung am dringendsten benötigen.
Sie können aber auch festlegen, dass die Erträge Ihrer Zustiftung für bestimmte Projektbereiche oder Regionen verwendet werden. Für zweckgebundene Zuwendungen stehen Ihnen verschiedene Stiftungsfonds zur Verfügung.
Derzeit hat die BergklosterStiftung SMMP bereits zahlreiche Fonds, die einen ganz konkreten Zweck inmitten des reichhaltigen Wirkens der Ordensgemeinschaft fördern, so beispielhaft
- Einzelne Fonds zur Förderung von Kindern und Jugendlichen in Rumänien, Bolivien, Brasilien, Mosambik oder auch in Deutschland;
- Den Fonds zur Förderung der spirituellen Angebote der Schwestern;
- Fonds zur Förderung einer ganz bestimmten SMMP-Schule. Das kann die Schule an Ihrem Ort sein, die Schule, die Sie früher besucht haben, oder auch die Schule Ihrer Kinder sein;
- Fonds zur Förderung einer bestimmten SMMP-Einrichtung;
- Unterstützung eines bestimmten Zwecks, wie die Förderung der Seelsorge in den Einrichtungen der Seniorenhilfe, in den Schulen oder in den Kliniken;
Gerne überlegen wir in einem Gespräch mit Ihnen, wie wir Ihre Wünsche bestmöglich umsetzen können.
Dank des 2007 reformierten Gemeinnützigkeitsrechts profitieren Sie auch mit einer Zustiftung von allen Steuervorteilen, die Stiftern gewährt werden.
Der Vorstand und der Stiftungsrat der Bergkloster Stiftung SMMP garantieren Ihnen, dass die Erträge aus Ihrem Kapital ausschließlich dem konkret von Ihnen gewünschten Zweck zukommen.
Gerne stellen wir Ihnen eine Stifterurkunde aus.