Durch Erben und Vererben dem Leben eine Chance geben
Stifterisches Engagement kann auch mit einem Testament beginnen.
Sie können die Bergkloster Stiftung SMMP als Vermächtnisnehmer oder (Mit-)Erben einsetzen – genau wie jede natürliche Person. Ihren Willen formulieren Sie in einem eigenhändigen und handschriftlichen Testament, einem notariellen Testament oder in einem Erbvertrag.
Ist es Ihr Wunsch, dass Ihre Hinterlassenschaft oder ein Teil davon, auf lange Sicht und nachhaltig Gutes bewirkt, so können Sie dies über die Bergkloster Stiftung SMMP tun. Sie können Ihre Hinterlassenschaft in einen Stiftungsfonds oder eine Unterstiftung, die gegebenenfalls einen von Ihnen gewählten Namen tragen, fließen lassen. So hilft Ihr Vermögen (das können auch 5 000 Euro sein) „ewig“ dem von Ihnen gewünschten Zweck.
Grundsätzliche Informationen zu den rechtlichen und steuerlichen Aspekten, die Sie bei einem Testament beachten müssen, finden Sie in unserer Broschüre „Dem Leben eine Chance geben auch über den Tod hinaus…“, die Sie in gedruckter Version gerne kostenlos bei uns anfordern können.