Damit Leben gelingt

Erbschaften

Helfen per Testament

Herzensanliegen bewahren, Zukunft gestalten – über das eigene Leben hinaus. Wenn Sie für zukünftige Generationen bewahren möchten, was Ihnen im Leben wichtig ist, können Sie dies mit Ihrem „Letzten Willen“ regeln. Sich frühzeitig mit dem eigenen Tod und dem Danach zu beschäftigen, kann sich zunächst merkwürdig anfühlen. Doch wer alles nach seinen Wünschen geregelt hat, spürt schnell eine Erleichterung und kann das Leben noch mehr genießen.

Da gemeinnützige Organisationen wie die Bergkloster Stiftung SMMP von der Erbschaftssteuer befreit sind, kommt ein Erbe oder Vermächtnis (Testamentsspende) den Menschen in Not in vollem Umfang zugute.

Vererben, aber richtig

Vererben ohne Testament

Die gesetzliche Erbfolge regelt, wer im Todesfall wie viel erbt, wenn es kein Testament gibt. Ehepartnern und nahen Verwandten steht jedoch auch mit Testament mindestens ein Pflichtteil zu.

Keine Erben und kein Testament

Wenn Sie keine gesetzlichen Erben haben und kein Testament vorliegt, geht Ihr gesamtes Vermögen nach Ihrem Tod an den Staat.

Ihr Wille zählt

Wenn die gesetzliche Erbfolge Ihre Wünsche nicht abdeckt oder Sie keine Erben haben und dem Staat nicht Ihr Vermögen hinterlassen möchten, sollten Sie Ihren letzten Willen in Form eines Testaments festhalten.

Ihr Testament – damit Leben gelingt

Ihr Vermächtnis

Durch Ihr Testament können Sie der Bergkloster Stiftung SMMP:

  • ein Vermächtnis (z.B. einem bestimmten Geldbetrag) übertragen, das ein bestimmtes Projekt fördert,
  • Ihr Vermögen oder einen Teil Ihres Vermögens zuführen
  • Ihr Erbe überlassen, indem Sie die Stiftung als Erbin einsetzen, wenn Sie beispielsweise keine Erben haben.

Oder Sie gründen zu Lebzeiten eine eigene oder eine Treuhand-Stiftung und setzen diese als Erbin in Ihrem Testament ein.

Stiften per Testament

In Ihrem Testament können Sie verfügen, dass mit Ihrem Tod eine rechtsfähige Stiftung entsteht. Damit Sie für sich den optimalen Weg finden, sollten Sie sich steuerrechtlich bzw. juristisch beraten lassen. Wir vermitteln Ihnen gerne einen Kontakt.

Stifterdarlehen vererben

Wenn Sie uns zu Lebzeiten ein Stifterdarlehen zur Verfügung gestellt haben und das Geld nicht gebraucht und deshalb auch nicht zurückgefordert haben, freuen wir uns, wenn Sie uns das Stifterdarlehen vererben.

Nehmen Sie Kontakt zu uns auf!

Wir beantworten Ihnen gerne Ihre Fragen rund um das Thema Erbschaft und Testament, senden Ihnen kostenfreie Informationen zu, die Ihnen dabei behilflich sind, einen Überblick – auch über die eigenen Angelegenheiten – zu erhalten und vermitteln Ihnen gerne Kontakte zu einer unabhängigen steuerrechtlichen und juristischen Beratung.

    Mit dem Absenden dieses Kontaktformulars stimmen Sie zu, dass Ihre Angaben aus dem Kontaktformular zur Beantwortung Ihrer Anfrage erhoben und verarbeitet werden. Die Daten werden gelöscht, sobald der Zweck der Speicherung entfällt. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft per E-Mail an info@bergklosterstiftung.de widerrufen. Detaillierte Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

    Jeder Beitrag zählt – damit Leben gelingt!

    Unser Spendenkonto

    Bergkloster Stiftung SMMP
    Konto 100 300, BLZ 400 602 65
    Darlehnskasse Münster

    IBAN DE59 4006 0265 0000 1003 00
    BIC GENODEM1DKM

    Herzlichen Dank für Ihre Hilfe!

    Andreas Beer, KI-generiertes Bild
    Andreas Beer, KI-generiertes Bild
    SMMP finanziert der alleinerziehenden Mutter Luciclaire einen Anbau an ihr neues aber kleines Haus (staatlich geförderte Sozialwohnung). Die Familie lebt vom Sammeln und Weiterverkauf von recyclinge-Material, Stadtteil Empyrio, Leme, Sao Paulo, Brasilien: Foto: Florian Kopp / SMMP
    Die Kinder haben in der Sagrada Familia viel Spaß miteinander. Foto: SMMP/Ulrich Bock